Das Aufstellen von Batterieanlagen in Räumen ist in der EN 50272-2 geregelt. Der Raum muss diese Spezifikationen erfüllen:

– Der Boden im Raum muss das Batteriegewicht aufnehmen können
– Der Raum muss entsprechend belüftet werden (natürlich oder Zwangsbelüftung)
– Es muss ein Sicherheitsabstand von funken- und hitzeerzeugenden Teilen (Schalter, Steckdosen, Heizkörper mit einer Oberflächentemperatur >300°C) vorhanden sein
– Bei wartungsfreien verschlossenen Blei-Vlies Batterien müssen keine Maßnahmen gegen austretendes Elektrolyt getroffen werden (siehe Norm EN 50272, Teil 2, Paragraph 10.1, Absatz D)
– Der Boden muss einen entsprechenden Ableitwiderstand aufweisen (kann auch mit einer entsprechenden ableitfähigen Matte sichergestellt werden):
      – bei einer Batterienennspannung <500 V: 50 Kiloohm bis 1 Megaohm
      – bei einer Batterienennspannung >500V: 100Kiloohm bis 10 Megaohm
Die Batterieanlage (Batterieraum) muss mit entsprechenden Warn- und Hinweisschildern gekennzeichnet sein

 

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Ihr Stefan Pichler