Die Berechnung der Autonomiezeit einer USV Anlage wird über den Powerfaktor des Wechselrichters definiert. Hier schwanken USV-Hersteller zwischen einem Powerfaktor von 0,6 bis hin zu Powerfaktor 1!

Der Powerfaktor bezeichnet das Verhältnis zwischen Wirkleistung und Scheinleistung.

Ein kleines Rechenbeispiel zur Veranschaulichung:
Gesucht wird eine USV Anlage mit 10kVA für 15 Minuten Autonomiezeit. Wir nehmen an, beide Anlagen sind baugleich. Der einzige Unterschied ist der Powerfaktor:

USV1: 10kVA USV Anlage mit Powerfaktor 0,6 -> 6kW Leistung -> benötigt 40×7,2Ah Batterien für 15 Minuten
USV2: 10kVA USV Anlage mit Powerfaktor 1 -> 10kW Leistung -> benötigt 40x12Ah Batterien für 15 Minuten

Dem Beispiel kann man entnehmen, dass 10kVA nicht gleich 10kVA sind!

Aus diesem Grund ist bei der Berechnung der Autonomiezeit immer der gewünschte Powerfaktor erforderlich!

Noch Fragen? office@b-w.at

Ihr Stefan Smrk