Seit 1. Juli 2021 in Niederösterreich und mittlerweile in 7 von 9 Bundesländern müssen die Ableitmatten in Batterieräumen zur Errichtung des geforderten Ableitwiderstandes (EN 62485-2) nach der OIB-Richtline 2 als Brandschutzklasse B1 „schwer entflammbar“ ausgeführt werden, wenn Lithium-Ionen Batterien zum Einsatz kommen!
Es ist anzunehmen, dass die beiden Bundesländer Salzburg und Vorarlberg früher oder später nachziehen werden! (Stand Juli 2021)
Bei Standard-Blei Batterien brauchen wir uns über die Entflammbarkeit derzeit keine Gedanken machen!
Hier der Link zur genannten OIB Richtlinie: https://www.oib.or.at/de/inkrafttreten-2019
Fragen? office@b-w.at

Ihr Alex Knittl